FAQ

  • Können Tickets umgetauscht oder zurückgegeben werden?

 

          Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.

  • Gibt es eine Abendkasse?

          Sofern das Konzert im Vorfeld nicht ausverkauft ist, können Sie an der Abendkasse Tickets zum regulären Preis  

          erwerben.

  • Woher weiß ich ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet?

         Informieren sich vor Reiseantritt, ob das Konzert wie geplant stattfindet. Reisekosten werden bei Absage oder Verlegung

         nicht erstattet.

  • Ab wann wird das Gelände geöffnet?

         In der Regel beginnt der Einlass 1,5 Stunden vor dem Konzertbeginn. Schauen Sie dazu auf Ihr Ticket oder auf den  

         jeweiligen Infoseiten der Veranstaltungen. Der Stadtgarten verfügt über zwei Eingänge. Alle Tickets sind an beiden

         Eingängen gültig.

  • Kann das Gelände nach Konzertbeginn verlassen und wiederbetreten werden bzw. ist der Einlass auch nach Konzertbeginn noch möglich?

         Das Gelände kann während des Konzerts nicht mehr verlassen und wiederbetreten werden. Bitte werden Sie sich bei  

         Bedarf an das Einlasspersonal. Selbstverständlich können Sie das Gelände auch erst nach Konzertbeginn betreten.

  • Dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf das Gelände?

         An dieser Stelle verweisen wir auf das Jugendschutzgesetzt §5: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in   

         Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf das Gelände. Ab 16 Jahren dürfen 

         Jugendliche max. bis 24 Uhr ohne personensorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Person auf das Gelände.

         Entsprechende Kontrollen werden vor Ort durchgeführt.

         Des Weiteren weist der Veranstalter darauf hin, dass es bei Konzerten zu einem enormen Geräuschpegel kommen kann  

         und Babys sowie Kleinkinder diesem nicht ausgesetzt werden sollten.  Bitte denken Sie an ausreichenden Ohrschutz.

         Kinder bis einschließlich 6 Jahren können das Festival mit ihren Eltern oder Personensorgeberechtigten kostenfrei   

         besuchen, wenn diese im Besitz einer gültigen Einlassberechtigung sind und ihren Rechten und Pflichten als  

         Personensorgeberechtigte nachkommen können. Ab 7 - 15 Jahren erhalten die Kinder 10% Ermäßigung.

         Ein Ausweisdokument der Kinder ist bei den Einlasskontrollen vorzuzeigen.

  • Gibt es vor Ort Speisen und Getränke?

         Für die Verpflegung ist auf dem Gelände gesorgt. Speisen und Getränke sind zu moderaten Preisen erhältlich. Es gibt  

         ausreichend Verpflegungsstände, sodass es in der Regel zu keinen längeren Wartezeiten kommt.

  • Können eigene Speisen und Getränke mit auf das Festivalgelände genommen werden?

         Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken (Dosen, Glasbehältern oder andere Getränkebehälter) ist untersagt.

  • Dürfen Fotos gemacht werden?

         Professionelle Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nicht gestattet. Spiegelreflexkameras müssen daher also zu 

         Hause bleiben und dürfen nicht mit in das Burgtheater genommen werden.

 

         Wir würden alle Zuschauer bitten, den Moment zu genießen und das Handy in der Tasche zu lassen.

 

         Pressefotografen benötigen eine Akkreditierung.

  • Werden von den Besuchern Foto- und Videoaufnahmen gemacht?

         Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

         Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen in unserer   

         Unternehmenskommunikation und der Pressearbeit einverstanden, auf denen auch Sie abgebildet sind. Wenn Sie dies 

         nicht möchten, teilen Sie dies bitte unserem Fotografen oder unseren Mitarbeitern mit.

  • Sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden?

         Vor Ort gibt es ausreichend Parkplätze. Bitte die Ausschilderung beachten und den Parkplatzeinweisern Folge leisten.

  • Was passiert, wenn es regnet?

        Das Open Air findet auch bei Regen statt. Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung sowie ggf. Regenponchos und 

        Kopfbedeckungen. Bei Unwetter behält sich der Veranstalter vor das Open Air zu unterbrechen bzw. abzusagen.

        Bitte beachten Sie, dass keine Regenschirme auf dem Gelände erlaubt sind.

  • Können Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung problemlos am Konzert teilnehmen?

        Der Stadtgarten ist größtenteils barrierefrei. Auch für Rollstuhlfahrer gilt (sofern nicht anders auf dem Ticket erwähnt)     

        freie Platzwahl – am besten auf der Erhöhung im Stadtgarten. Kontaktieren Sie hierzu am besten das Rathaus Bopfingen.  

        Außerhalb des Stadtgartens gibt es ein Behinderten-WC, das barrierefrei zugänglich ist. Unsere  Helfer stehen Ihnen   

        gerne zur Seite.

        Die Begleitung von RollstuhlfahrerInnen und Menschen mit einer Gehbehinderung erhalten freien Eintritt. Diese muss 

        durch einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B) nachgewiesen werden. Kaufen Sie sich dazu bitte ein

        entsprechendes Ticket in unserem Onlineshop oder an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Bitte halten Sie am Einlass

        den entsprechenden Nachweis bereit. Die Begleitung braucht ein eigenes Ticket.

  • Dürfen eigene Sitzgelegenheiten mitgebracht werden?

         Im Rahmen des Open Air gibt es keine Bestuhlung. Für die wenigen Plätze am Hang können Sitzkissen mitgebracht  

         werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände keine Stühle, Klappstühle, etc. erlaubt sind. Es sind keine Ausnahmen

         möglich!

  • Sind Tiere auf dem Gelände erlaubt?

         Bitte keine Tiere auf das Festival-Gelände mitbringen.

  • Darf auf dem Gelände geraucht werden?

          Ein Rauchverbot besteht im Stadtgarten nicht. Wir würden Sie dennoch bitten aus Rücksicht zu ihren Nachbarn zum  

          Rauchen in den Burgstallweg zu gehen. Nutzen Sie dann bitte die Mülleimer für Ihre Zigarettenreste.

  • Welche Gegenstände sind auf dem Gelände verboten?

         Selbst mitgebrachte Sitzmöglichkeiten, eigene Speisen und Getränke, Glasflaschen und -behälter, Dosen, Kühltaschen,   

         Regenschirme, sperrige Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Messer oder  

         ähnliche gefährliche Gegenstände sind nicht gestattet.

         Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Sicherheit und Regeln.

  • Wie groß dürfen die Taschen sein?

         Alle großen Taschen, Wanderrucksäcke, etc. sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Bitte nehmen Sie stattdessen

         Gürteltaschen oder kleine Umhängetaschen mit. Orientieren Sie sich bei der Auswahl der Taschen am DIN A4 Format (21 

         cm x 29 cm Größe). Größere Taschen sind auf dem Gelände nicht gestattet.

  • Sind ausreichend sanitäre Anlagen vorhanden?

         Auf dem Open Air Gelände gibt es ausreichend Toiletten. Für die ständige Reinigung ist gesorgt, sodass sie jederzeit   

         sauber und benutzbar sind.

  • Wo gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

         Hotels und Pensionen gibt es verschiedene in und um Bopfingen. Informationen sind erhältlich unter: www.bopfingen.de

  • Sie haben noch weitere Fragen?

        Gerne können Sie sich unter folgender Telefonnummer melden: 07362 801 0

        Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.